Beschwerde gegen die Vergleichsvereinbarung mit dem Kreiswasserwerk wird abgewiesen.
SPD, Bündnis 90 die Grünen und auch die UWG als Oppositionsparteien im Rat hatten am 14. Juli 2016 bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln über die Regierungspräsidentin Gisela Walsken Beschwerde gegen den Mehrheitsbeschluss des Rates unserer Stadt Übach-Palenberg zu einem Vergleich mit dem Kreis-Wasserwerk eingelegt. Der Vergleich diente der außergerichtlichen Beilegung eines Streites um die Übernahme von Kosten, die dem Kreiswasserwerk im Hinblick auf die seinerzeit diskutierte Kooperation bei der Wasserversorgung der Stadt Übach-Palenberg entstanden waren.
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung stellt nach intensiver Prüfung fest, dass die Vergleichsvereinbarung kein geltendes Recht verletzt. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 12. September 2016 dargelegt, dass weder der Ratsbeschluss vom 29. Juni 2016 noch die Vergleichsvereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen. Gleichsam liegt nach Einschätzung der Bezirksregierung keine Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Ratsbeschlusses über die Strategie bei der künftigen Wasserversorgung der Stadt Übach-Palenberg vor.
Damit sind die Beschwerden, sämtliche vorverurteilenden Kommentare, Spekulationen, Mutmaßungen und angebliche Tatsachenbehauptungen hinfällig.
Mit der Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist auch klar, dass die Behauptung des Oppositionsführers im Rat der Stadt Übach-Palenberg, die Gespräche mit dem Kreiswasserwerk seien Privatangelegenheit des Bürgermeisters, eindeutig falsch ist.